- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
- Sechster Teil: Berufsgerichtsbarkeit
- Dritter Abschnitt: Verfahrensvorschriften
- Dritter Unterabschnitt: Rechtsmittel
§ 108 WiPrO
Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.