§ 5 WSG
Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten
§ 5
WSG
Dienstbekleidung
Dienstbekleidung und Ausrüstung werden unentgeltlich bereitgestellt.
§ 4 WSG
§ 6 WSG