§ 14 WPflG

Wehrersatzbehörden

Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:

1.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –,

2.
Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.