- Wehrdisziplinarordnung
- Teil 3: Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen
- Kapitel 3: Das gerichtliche Disziplinarverfahren
- Abschnitt 16: Kosten des Verfahrens
§ 140 WDO
Erhebung von Kosten
Kosten werden nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren erhoben.