Anlage 3 ViehVerkV

(zu § 25 Absatz 1)Muster für Kontrollbücher

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1190)A. Viehhandelskontrollbuch

AbgabeIdentifizierungÜbernehmer123456Ort und Datumder Übernahmebisheriger Besitzer

a)
Name und Anschrift

b)
Registriernummer bei Transportunter- nehmen

c)
Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugsbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres AlterDatum der AbgabeName und Anschriftgegebenenfalls Nummer der BescheinigungB. Transportkontrollbuch

123456

a)
Ort und Datum der Übernahme

b)
Uhrzeit des Verlade- beginns

c)
Abfahrtszeit

d)
voraussicht- liche Dauer der Beförde- rungName und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kenn- zeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres AlterDatum und Zeit- punkt der Über- gabeFahrtziel Name und Anschrift des Übernehmersgegebenenfalls Nummer der BescheinigungC. Desinfektionskontrollbuch

12345Datum des TransportsArt der beförderten TiereDatum der Reinigung und DesinfektionOrt der Reinigung und DesinfektionDesinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration