§ 3 VerkStatG

Schifffahrtsstatistik

Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale:

1.
für die Schiffe:
Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl;

2.
für die Fahrten:
Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg;

3.
für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten:

a)
Ein- und Ausladehafen,

b)
Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart,

c)
Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und

d)
in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer;

4.
für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen:
Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.