- Versicherungsvertragsgesetz
- Teil 1: Allgemeiner Teil
- Kapitel 1: Vorschriften für alle Versicherungszweige
- Abschnitt 3: Prämie
§ 42 VVG
Abweichende Vereinbarungen
Von § 33 Abs. 2 und den §§ 37 bis 41 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.