Die §§ 150 bis 170 sind auf die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend anzuwenden, soweit die Besonderheiten dieser Versicherung nicht entgegenstehen.
LAG Hamm, Urteil vom 3.2.2006,
Az. 6 Sa 2159/05
Dahinstehen kann, ob der Klägerin gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag bei unwiderruflichem Bezugsrecht nach § 176 Abs. 1 VVG ein Anspruch auf den Rückkaufswert zusteht (BGH 17.02.1966, II ZR 286/63).
LG Münster, Urteil vom 3.6.2005,
Az. 10 O 218/05
Da sich das Bezugsrecht auch 50auf den Rückerstattungsanspruch erstreckt, gehört dieser Anspruch nicht in das Vermögen des Versicherungsnehmers, damit auch nicht zur Insolvenzmasse (vgl. OLG L aaO; Prölls/Martin-Kollosser § 176 VVG Rdnr. 12).
LG Münster, Urteil vom 3.6.2005,
Az. 10 O 218/05
Im Fall der Insolvenz hat der widerruflich Bezugsberechtigte vor Eintritt des Versicherungsfalls noch keinen Anspruch auf den Rückkaufswert, sondern nur eine ungesicherte Hoffnung auf die nach dem Versicherungsfall fällig werdende Leistung (vgl. BGH Versicherungsrecht 93, 689, 690; Prölls/Martin-Kollosser § 176 VVG Rdnr. 12; § 166 VVG Rdnr. 4).
LG Dortmund, Urteil vom 4.3.2005,
Az. 2 S 54/04
Dem liegt zu Grunde, dass das 'Zillmer-Verfahren' als solches durch den BGH in den zitierten Entscheidungen nicht als sachlich unangemessen beanstandet worden ist (vgl. Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 176 VVG, Rd.-Nr. 10), so dass das 'Zillmer-Verfahren' bei der Berechnung der Abschlusskosten in der Sache vom Versicherer angewendet werden darf, wenn die damit verbundenen Nachteile dem Versicherungsnehmer hinreichend deutlich erläutert worden sind.