§ 99 VAG

Struktur der Standardformel

Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

1.
der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,

2.
der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und

3.
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.