- Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
- Teil 2: Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Kapitel 1: Geschäftstätigkeit
- Abschnitt 6: Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
§ 56 VAG
(weggefallen)