§ 244 VAG
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Kapitel 3: Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und grenzüberschreitende Übertragung von Beständen
§ 244
VAG
(weggefallen)
§ 243b VAG
§ 244a VAG