- Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger
der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs
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§ 3 VAErstV
Zeitlicher Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.