- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Teil 5: Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- Abschnitt 3: Schlussbestimmungen
§ 140 UrhG
Änderung des Gesetzes über das am 6. September 1952
unterzeichnete Welturheberrechtsabkommen
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