- Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Teil 4: Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Abschnitt 2: Rechtsverletzungen
- Unterabschnitt 1: Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg
§ 102a UrhG
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.