§ 77 UmwG
Umwandlungsgesetz
Zweites Buch: Verschmelzung
Dritter Abschnitt: Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Zweiter Unterabschnitt: Verschmelzung durch Neugründung
§ 77
UmwG
(weggefallen)
§ 76 UmwG
§ 78 UmwG