- Umwandlungsgesetz
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Drittes Buch: Spaltung
- Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Viertes Buch: Vermögensübertragung
- Vierter Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger Vereine
- Fünfter Abschnitt: Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§ 300 UmwG
Abfindungsangebot
Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden.