- Umwandlungsgesetz
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Drittes Buch: Spaltung
- Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Viertes Buch: Vermögensübertragung
- Vierter Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger Vereine
- Dritter Unterabschnitt: Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 290 UmwG
Abfindungsangebot
Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 2 sind § 270 Abs. 1 sowie § 282 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.