§ 279 UmwG
Umwandlungsgesetz
Fünftes Buch: Formwechsel
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Vierter Abschnitt: Formwechsel rechtsfähiger Vereine
Zweiter Unterabschnitt: Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 279
UmwG
(weggefallen)
-
§ 278 UmwG
§ 280 UmwG