Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 207 nicht angemessen oder daß die Barabfindung im Formwechselbeschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
LG Köln, Beschluss vom 4.3.2004,
Az. 82 O 23/04
Vor dem Hintergrund seiner Entscheidung zu § 210 UmwG (vgl. BGH NJW 2001, 1428 ff.) ist das Ergebnis offen.