- Umwandlungsgesetz
- Zweites Buch: Verschmelzung
- Drittes Buch: Spaltung
- Siebenter Abschnitt: Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
- Zweiter Unterabschnitt: Ausgliederung zur Aufnahme
§ 153 UmwG
Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.