- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teil 3: Strategische Umweltprüfung
- Abschnitt 1: Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33 UVPG
Strategische Umweltprüfung
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) ist unselbständiger Teil behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen.