§ 22c UStG

Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung

Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:

1.
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;

2.
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;

3.
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.