- Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden
- Kapitel 3: Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende und Sicherung des Unterhalts ihrer Angehörigen
- Abschnitt 1: Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
§ 12 USG
Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende
Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Abschnitts.