- Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- Abschnitt 1: Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
§ 2b UKlaG
Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.