§ 15 UKlaG
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
Abschnitt 5: Anwendungsbereich
§ 15
UKlaG
Ausnahme für das Arbeitsrecht
Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.
§ 14 UKlaG
§ 16 UKlaG