§ 1 UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1
UBGG
Gegenstand und Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.
§ 1a UBGG