- Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden
- Abschnitt 2: Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Unterabschnitt 2: Mitteilungspflichten und Registrierung inländischer Haltungseinrichtungen
§ 15 TierHaltKennzG
(weggefallen)