§ 30 TabakerzG
Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
Abschnitt 6: Überwachung
§ 30
TabakerzG
Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den nach §
3
Verpflichteten gerichtet.
§ 29 TabakerzG
§ 31 TabakerzG