(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 160, S. 61)1234Laufende NummerNutzungsartVerringerung des Einsatzes antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei TierenTierärztliche Mitteilung über die Arzneimittel- verwendung1.Rinder (Bos taurus)1.1Rinder, die der Milcherzeugung dienen, ab der ersten AbkalbungXX1.2nicht auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber ab der Einstallung im aufnehmenden Betrieb bis zu einem Alter von 12 MonatenXX1.3zur Mast gehaltene Rinder ab einem Alter von 12 MonatenX1.4Rinder ab einem Alter von 12 Monaten, die weder Milchkühe noch Mastrinder sindX1.5auf dem Tierhaltungsbetrieb geborene Kälber bis zu einem Alter von 12 MonatenX1.6Rinder, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werdenX2.Schweine (Sus scrofa domestica)2.1nicht abgesetzte Saugferkel ab der Geburt bis zu dem Zeitpunkt, an dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wirdXX2.2Ferkel ab dem Zeitpunkt, ab dem das jeweilige Tier vom Muttertier abgesetzt wird bis zum Erreichen eines Gewichts von 30 kgXX2.3zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von mehr als 30 kgXX2.4zur Zucht gehaltene Sauen und Eber ab der Einstallung zur FerkelerzeugungXX2.5nicht zur Mast bestimmte Schweine ab einem Gewicht von 30 kgX2.6Schweine, die durch Besitzer- oder Standortwechsel nur wenige Stunden bis zu einer Woche gehalten werdenX3.Hühner (Gallus gallus)3.1zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen TieresXX3.2zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab der Aufstallung im LegebetriebXX3.3zur Gewinnung von Konsumeiern bestimmte Hühner ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen Tieres bis seiner Aufstallung im LegebetriebXX3.4Hühner-Eintagsküken in Brütereien und beim TransportX3.5sonstige Hühner, die nicht unter die Nummern 3.1 bis 3.4 fallenX4.Puten (Meleagris gallopavo)4.1zur Gewinnung von Fleisch bestimmte Puten ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens des jeweiligen TieresXX4.2Puten-Eintagsküken in Brütereien und beim TransportX4.3sonstige Puten, die nicht unter die Nummern 4.1 bis 4.2 fallenX