- Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
- Teil 8: Schlussbestimmungen
- Kapitel 2: Übergangsvorschriften
Anlage 9 StrlSchG
(zu § 134 Absatz 1)Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2057)
1.
Saure magmatische Gesteine sowie daraus entstandene metamorphe und sedimentäre Gesteine,
2.
Sedimentgestein mit hohem organischem Anteil wie Öl-, Kupfer- und Alaunschiefer,
3.
Travertin.