Anlage 8 StrlSchG

(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2)Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2056)

1.
Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,

2.
Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,

3.
Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.