§ 8 SteinkohleFinG
Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
§ 8
SteinkohleFinG
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 SteinkohleFinG