(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1100)Gewichtungsgruppe 1KriteriumWertungsgruppegünstigbedingt günstigweniger günstigAbstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und MischgebietenAbstand > 1 000 mAbstand 500 – 1 000 mAbstand < 500 mEmissionen (zum Beispiel Lärm, Schadstoffe)Unterschreitung der VorsorgewerteÜberschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasen bei Einhaltung der GrenzwerteÜberschreitung der Vorsorgewerte in bestimmten Phasenoberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser- gewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbarÜberschwemmungsgebietekeineGewichtungsgruppe 2KriteriumWertungsgruppegünstigbedingt günstigweniger günstigNaturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetzkeinebedeutende Kulturgüterkeinetiefe Grundwasservorkommen zur TrinkwassergewinnungkeineNutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut erschließbarBestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbarGewichtungsgruppe 3KriteriumWertungsgruppegünstigbedingt günstigweniger günstigAnlagen, die der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegenkeine Anlagen mit Störfallrisikovorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbarvorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbarAbbau von Bodenschätzen, einschließlich Frackingkeine Vorkommenkeine Nutzung bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungenbestehende oder geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungengeothermische Nutzung des Untergrundeskein Potenzialbestehende oder geplante NutzungNutzung des geologischen Untergrundes als Erdspeicher (Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)kein Potenzialbestehende oder geplante Nutzung