- Strafvollzugsgesetz
- Zehnter Titel: Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und
Mutterschaft StVollzG
§ 78
Die §§ 60, 61, 62a und 65 gelten für die Leistungen nach den §§ 76 und 77 entsprechend.