- Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Zweiter Abschnitt: Vollzug der Freiheitsstrafe
- Zehnter Titel: Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug
§ 78 StVollzG
Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und
Mutterschaft
Die §§ 60, 61, 62a und 65 gelten für die Leistungen nach den §§ 76 und 77 entsprechend.