- Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Zweiter Abschnitt: Vollzug der Freiheitsstrafe
- Fünfter Titel: Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung
§ 45 StVollzG
Ausfallentschädigung
(zukünftig in Kraft)