- Strafvollzugsgesetz
- Dritter Abschnitt: Besondere Vorschriften über den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Vierter Abschnitt: Vollzugsbehörden
- Erster Titel: Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten
§ 142 StVollzG
Einrichtungen für Mütter mit Kindern
In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.