- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- B.: Fahrzeuge
- III.: Bau- und Betriebsvorschriften
- 2.: Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 35d StVZO
Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen
Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.