- Strafprozeßordnung
 
    
    - Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
 
    
    - Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
 
    
    - Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
 
    
    - Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens
 
    
    - Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
 
    
    - Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
 
    
    
    -  Vierter Abschnitt: Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
 
    
     § 499 StPO 
    Löschung elektronischer Aktenkopien
     Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.