- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
- Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens
- Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Achtes Buch: Schutz und Verwendung von Daten
- Vierter Abschnitt: Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
§ 499 StPO
Löschung elektronischer Aktenkopien
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.