- Strafprozeßordnung
 
    
    - Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
 
    
    - Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
 
    
    - Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
 
    
    - Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens
 
    
    - Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
 
    
    
    -  Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
 
    
     § 464d StPO 
    Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
     Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Beteiligten können nach Bruchteilen verteilt werden.