- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
- Fünftes Buch: Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens
- Siebentes Buch: Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Zweiter Abschnitt: Kosten des Verfahrens
§ 464d StPO
Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen der Beteiligten können nach Bruchteilen verteilt werden.