§ 272 StPO

Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls

Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält

1.
den Ort und den Tag der Verhandlung;

2.
die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;

3.
die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;

4.
die Namen der Angeklagten, ihrer Verteidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;

5.
die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.