- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
- Dritter Abschnitt: (weggefallen)
- Sechster Abschnitt: Hauptverhandlung
§ 242 StPO
Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet in allen Fällen das Gericht.