§ 208 StPO
Strafprozeßordnung
Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
Vierter Abschnitt: Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 208
StPO
(weggefallen)
§ 207 StPO
§ 209 StPO