§ 198 StPO
Strafprozeßordnung
Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
Vierter Abschnitt: Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 198
StPO
(weggefallen)
§ 177 StPO
§ 199 StPO