- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Zweites Buch: Verfahren im ersten Rechtszug
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der öffentlichen Klage
§ 167 StPO
Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
In den Fällen der §§ 165 und 166 gebührt der Staatsanwaltschaft die weitere Verfügung.