- Strafprozeßordnung
- Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
- Erster Abschnitt: Sachliche Zuständigkeit der Gerichte
§ 1 StPO
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.