- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil:
- Fünfter Abschnitt: Verjährung
- Besonderer Teil:
- Dritter Titel: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
§ 91a StGB
Anwendungsbereich
Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.