- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil:
- Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 167a StGB
Störung einer Bestattungsfeier
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.