- Strafgesetzbuch
- Allgemeiner Teil:
- Achter Abschnitt: Geld- und Wertzeichenfälschung
§ 152 StGB
Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets
Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets anzuwenden.