- Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- Abschnitt 2: Wirtschaftsstabilisierung
- Teil 1: Wirtschaftsstabilisierungsfonds
§ 15 StFG
Errichtung des Fonds
Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF –“ errichtet.